Kosten

Honorar
Berechnung nach Aufwand, 165,00 €/h netto zzgl. MwSt, der Stundensatz gilt auch für die Fahrtzeiten zwischen Büro und Auftragsort und zurück.
Differenzvergütungsvereinbarung:
Wird der unterzeichnende Sachverständige aus dieser Privatbeauftragung vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung und den hier vereinbarten Gebührensätzen.

Fahrtkosten
1,00 €/km netto zzgl. MwSt

Sonstige Aufwendungen (z.B. Fotos, Porto, Kopien)
Abrechnung orientiert sich an den Regelungen im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)

Weitere Kosten
Ausschließlich nach vorheriger Absprache (z.B. eventuell notwendiges Hilfspersonal)

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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