Kosten
HonorarBerechnung nach Aufwand, 165,00 €/h netto zzgl. MwSt, der Stundensatz gilt auch für die Fahrtzeiten zwischen Büro und Auftragsort und zurück.
Differenzvergütungsvereinbarung:
Wird der unterzeichnende Sachverständige aus dieser Privatbeauftragung vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung und den hier vereinbarten Gebührensätzen.
Fahrtkosten
1,00 €/km netto zzgl. MwSt
Sonstige Aufwendungen (z.B. Fotos, Porto, Kopien)
Abrechnung orientiert sich an den Regelungen im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
Weitere Kosten
Ausschließlich nach vorheriger Absprache (z.B. eventuell notwendiges Hilfspersonal)
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.